GSE- Gesellschaft für StadtEntwicklung
gemeinnützige GmbH

Berlin
1995
518 Wohn- und Gewerbeeinheiten

Verwaltung: 518 Wohn- und Gewerbeeinheiten,
Treuhandvermögen: 747 Wohn- und Gewerbeeinheiten
in Miete: 2; Gepachtet 27
gemietet: 453 Ateliers für Künstler

Die GSE – Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH wurde per Senatsbeschluss vom Land Berlin beauftragt, unter gemeinnützigen Bestimmungen Räumlichkeiten für die besonderen Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes zu akquirieren und zu sichern. Durch den Treuhandvertrag von 1995 hat die GSE den Auftrag, Treuhandvermögen zu bilden und übernimmt, verwaltet, bewirtschaftet und mietet ganze Objekte um diese langfristig anbieten zu können.

Die Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinützige GmbH GSE stellt Wohn- und Nutzräume für besondere Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes, für sozial benachteiligte Mieter*innen, für Personengruppen der Sozial- und Jugendhilfe und für jugend- und sozialkulturelle Projekte. Ebenfalls stellt und sichert sie die Arbeitsstätten und Ateliers für bildende Künstler*innen im Rahmen des Anmietprogrammes des Landes Berlin. Ein weiterer Pro-
grammteil der GSE ist die Organisation, Beratung, Durchführung und Betreuung von baulichen Maßnahmen ihrer Projekte.

Die neuen Regelungen der Liegenschaftspolitik erfassen nicht alle Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes in Berlin. Träger der Jugend- und Sozialhilfe, berufsbildende Träger, Träger von Wohnfolgeeinrichtungen, Träger von Kulturprojekten, Künstler, Selbsthilfegruppen, Frauen- und Gesundheitsprojekte finden im Konzept keinen Platz. Auch erwähnenswert sind die nicht vorhandenen aktuellen Angebote, d.h. bei akuter Wohnungsnot/ Arbeitsplatzbedarf kann nicht geholfen werden.

 

 

 

Stadt bezahlbar für Alle? Wer bezahlt?

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Grafik vom Gebäude: ExRotaprint gGmbH Projektlabor – http://www.exrotaprint.de/

Die treuhänderische Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude durch die GSE erfolgt unter den Prämissen, dass die Häuser langfristig und nachhaltig für die im Treuhandvertrag der GSE festgelegte Zielgruppe betrieben werden. Die Objekte sollen sich aus den Mieterträgen finanziell selbst tragen. Das Grundstück und die Immobilie und das erwirtschaftete Vermögen werden getrennt vom Vermögen der GSE gesichert und sind bei Rückauflassung des Objekts herauszugeben.

Wer entscheidet was?

Zur treuhänderischen Bewirtschaftung schließen GSE und Bezirksamt einen Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag auf Grundlage des GSE-Treuhandvertrages mit dem Land Berlin. Die Treugeber der GSE, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Senatsverwaltung für Finanzen, müssen dem Grundstückstreuhand – und Auflassungsvertrag zustimmen. Bei treuhänderischer Bewirtschaftung durch die GSE kann der kommunalpolitische Einfluss des Bezirks erhalten bleiben.

Wieso, Weshalb, Warum?

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Grafik vom Gebäude: ExRotaprint gGmbH Projektlabor – http://www.exrotaprint.de/

Sie arbeitet im Namen Berlins für besondere Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes und beschafft und verwaltet diese Wohn- und Nutzräume. Ebenfalls ist diese für die Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsstätten und Ateliers für bildende Künstler*innen im Rahmen des Anmietprogrammes des Landes Berlin zuständig. Die Aufgaben erstrecken sich von Organisation, Beratung, Durchführung und Betreuung von baulichen Maßnahmen bis zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Rahmen der sozial orientierten Stadtentwicklung.

Neben der reinen wohnungswirtschaftlichen Versorgung der besonderen Bedarfsgruppen werden ergänzende Maßnahmen angeboten, wie z. B. Beratung und Betreuung, dauerhaften sozialen und beruflichen Integration in das Gemeinwesen.

Wem gehört die Stadt?

“Die Beibehaltung der grundlegenden Rechte Berlins als Grundstückseigentümer, Weisungs-Berlins Befugnis, hat Aufsicht über Inhalte und Wirtschaftlichkeit des Treuhandvermögens. Die Sicherung der Rückauflassung der Treuhandgrundstücke an Berlin im Grundbuch. Jegliche Veräußerung der Grundstücke ist dem Treunehmer untersagt und ein uneingeschränktes Prüfungsrecht des Rechnungshofes von Berlin liegt vor. Die Übertragungen in das Treuhandvermögen bedürfen der Einwilligungen der Gremien der Bezirksämter Berlins, des Treugebers und der Senatsverwaltung für Finanzen.”

... und wie kam es dazu?


Recherche von Miriam Gruber
im Rahmen des Projektlabors Selbstverwaltet Kommunal

Quellen: direkte Übernahme von Textstellen: www.gsegmbh.de