MieterEcho 373 / März 2015 – Zur Verwertung freigegeben

2014-03-31-mieterechoAn dieser Stelle freuen wir uns darüber auf das MieterEcho vom März 2015 hinweisen zu können, diesmal mit dem Titel:

„Zur Verwertung freigegeben“.

Schwerpunktthema ist die Liegenschaftspolitik von Land und Bund. Zwei Artikel beschäftigen sich mit dem Gelände „Im Rücken des Finanzamts“ und Fragen „Was wird aus dem Dragonerareal?“ ein weiterer Artikel schaut in die „Blackbox BImA“ und erläutert die Struktur der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Aber auch die Liegenschaftspolitik des Landes kommt, gerechtfertigterweise, nicht gut weg. Viel Spaß beim lesen!

 

Blackbox Bima – Warum die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Höchstgebot verkauft …mehr

Im Rücken des Finanzamts – Bezirk und Initiativen kritisieren profitorientierte Verwertung des Dragonerareals …mehr

Was wird aus dem Dragonerareal? – Das Höchstbieterverfahren der Bima, die Folgen und welche Optionen die öffentliche Hand hat …mehr

Filetstück-Fachmarkt fusioniert – Der Liegenschaftsfonds hat ausgedient, aber die Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik bleibt neoliberal  …mehr

 

Vertreter der Bürger oder des Kapitals?

Abgeordnete stimmen Verkauf des Dragonerareals im Bundeshaushaltsausschuss zu

In der gestrigen Bundeshaushaltsauschusssitzung stimmten die Abgeordneten der Regierungsparteien CDU und SPD, gegen die Stimmen der Grünen und der Linken, für den Verkauf des sogenannten Dragonerareals an die Dragonerhöfe GmbH.

Hinter der neu gegründeten Gesellschaft verbirgt sich der Investitionsfonds EPG Global Property Invest mit Sitz in Prag in Tschechien mit seinen niedrigen Steuersätzen für Unternehmen. In vergangenen Projekten zeichnete die Gesellschaft unter anderem für ein Luxuseinkaufszentrum in der Prager Innenstadt auf einem ehemaligen Kasernengelände und eine 30% Profitrate beim Kauf und Verkauf von gehobenen Apartments in Florida im Zuge der schwankenden Immobilienpreise durch die Immobilienkrise in den USA verantwortlich. Dass es sich hier also um einen Akteur mit höchstspekulativen Praktiken handelt sollte spätestens jetzt klar sein. Schon das Gebot von 36€ Millionen, 16€ Millionen höher als das Höchstgebot noch vor zwei Jahren lag, lies keinen anderen Schluss zu.

Wie also die Regierungsparteien, allen voran die SPD, diesem Verkauf zustimmen konnten, bleibt unerklärlich, haben sie sich doch nach eigener Aussage einem Bremsen der Mietpreissteigerungen verschrieben. Auf diesem Gelände, einer der letzten innerstädtischen Brachen die die Berliner SPD so sehr für ihren bezahlbaren Wohnraum herbei sehnt, können nun keine günstigen Mieten entstehen.

Das Bündnis Stadt von Unten hat seit einem Jahr auf diesen Effekt des Höchstpreisverfahrens durch die BImA hingewiesen. In zahlreichen Gesprächen und durch zahlreiche Aktionen konnte es allerdings scheinbar nicht zu den Abgeordneten durchdringen. Das legt den Schluss nahe, dass die Abgeordneten wissentlich spekulative Praktiken in unseren Städten befördern, auf die Interessen der Mieter keine Rücksicht nehmen wollen, stattdessen wird lieber einer längst offensichtlich gescheiterten neoliberalen Austeritätspolitik der schwarzen Null hinterher gehechelt.

Es wird Zeit, deutlich zu machen, dass es so nicht weiter gehen kann. Produktive Vorschläge für die Zukunft des Geländes von Seiten des Bündnisses Stadt von unten liegen/lagen vor. Ebenso wie bei den BImA-MieterInnen der Großgörschen-/Katzlerstraße gab und gibt es konkrete Ideen zum Erhalt günstigen Wohnraums, ganz entgegen der vom neuen SPD Stadtentwicklungssenator Geisel angeprangerten angeblichen „bitte nicht bei mir“-Haltung. Der politische Wille und die Offenheit für alternative Vorschläge fehlt jedoch, diese müssen sich daher offensichtlich andere Wege zu ihrer Durchsetzung suchen.

Stellungnahme des Kreuzberger Baustadtrats Hans Panhoff zur geplanten Veräußerung des Dragoner-Areals durch die BImA

Redaktionelle Anmerkung: Die Hervorhebungen sind durch Stadt von Unten vorgenommen worden, ansonsten ist der Brief hier zitiert!

An die Mitglieder des Haushaltsausschusses

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Sehr geehrte Damen und Herren,

am Mittwoch, den 25. März 2015 steht auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses des Bundestags die Veräußerung des sogenannten Dragoner-Areals in Berlin-Kreuzberg (Mehringdamm 20/28, Obentrautstraße 19/21 – Haushaltsausschuss Ausschussdrucksache 18/1918) durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Hierzu möchte ich Ihnen vor Abstimmung im Ausschuss eine Einschätzung und Bewertung des Verkaufs des Grundstückes als zuständiger Stadtrat im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für Planen, Bauen und Umwelt mitteilen, verbunden mit der Bitte, der Veräußerung nicht zuzustimmen, oder aber die Entscheidung zumindest zu vertagen, um die neue Faktenlage prüfen zu können.

Anders als seitens der BImA dargestellt, befürwortet der Bezirk die bisherigen Planungen des nun vorgesehenen Käufers auf Grundlage des bestehenden Baurechts für Gewerbe nicht. Stattdessen hat der Bezirk unter Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung einen Aufstellungsbeschluss gefasst, der das bestehende Baurecht für die oben genannte Liegenschaft ändert und einen neuen Bebauungsplan als Ziel hat, der das Wohnen ermöglicht. Die BImA hat sich dahingehend geäußert, dass diese ihr bekannten Planungsabsichten für sie nicht bedeutend seien, solange Ihr Ausschuss noch nicht entschieden habe. Inwieweit dem Käufer diese Planungsabsichten durch die BImA mitgeteilt wurden, entzieht sich unserer Kenntnis.

Kernziele des Bezirks sind in Abstimmung mit der Senatsverwaltung die Festsetzung eines Mischgebietes mit überwiegendem Wohnanteil mit gleichzeitiger Reduzierung der möglichen Bebauungsdichte. Wichtiges Ziel ist Schaffung von bezahlbaren, preiswerten Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen bzw. Transferleistungsempfänger. Ein wesentlicher Anteil der Wohnbaupotentiale (>50%) soll für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gesichert werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB).

Hinzu kommt die Festsetzung von Wohnfolge- und Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätte, Kultureinrichtungen, allgemein zugängliche Grünflächen) auf dem Gelände. Teilbereichen der Liegenschaft sollen für die gewerblichen Nutzungen unter Beachtung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen gesichert werden. Diese Planungen gehen – anders als von der BImA dargestellt – weit über die Sicherung des bestehenden Hauptmieters, der LPG Supermarkt GmbH, hinaus. Definitiv zur Anwendung kommen soll das Berliner Modell für kooperative Baulandentwicklung soll hier definitiv zur Anwendung kommen.

Für das Dragoner Areal hatten sich insgesamt 4 städtische Wohnungsbaugesellschaften in unterschiedlichen Konstellationen um das Grundstück beworben, auch mit ganz guten Konzepten unter Einbeziehung von sozialen Wohnbauprojekten und -gruppen, Basisinitiativen, alternativen Gewerbeentwicklern etc. Sie konnten alle nicht mehr als ca. 18-20 Mio Euro wirtschaftlich rechnen und kamen daher auch nicht zum Zuge. Das ist schade, da sie preisgünstiges Wohnen geschaffen und betrieben hätten.

Festzustellen ist, dass während des gesamten Verkaufsprozesses der Bezirk seitens der BImA nicht in das Verfahren involviert oder in anderer Form beteiligt wurde, die Mitteilung des Zuschlagergebnisses wurde ihm aus Datenschutzgründen verwehrt.

All dies sind keine guten Voraussetzungen für eine Grundstücksentwicklung im Sinne einer sozial orientierten Stadtentwicklung. Aus bezirklicher bzw. kommunaler Sicht ist es auch nicht sinnvoll, wenn Grundstücksverkäufer die potentielle Werterhöhung eines Grundstücks beim Verkauf bereits abschöpft und den Spielraum für Verhandlungen der Kommune drastisch einengt. Dies gilt auch für den Bund als Verkäufer.

Beim Festhalten an dem vorgesehenen Verkauf ist zu befürchten, dass dies zu einem großen Unverständnis der Liegenschaftspolitik der Bundesregierung und vermutlich heftigen Proteste der Bevölkerung führen wird.

Als zuständiger Stadtrat stehe ich Ihnen für detaillierte Auskünfte gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Panhoff

PM // Haushaltsausschuss des Bundestages stimmt über Verkauf ab

Haushaltsausschuss des Bundestages stimmt über Verkauf ab. – Dragonerareal ist nicht entbehrlich!

Berlin/Dragonerareal. Am 25.03.2014 ab 14:00 stimmt der Haushaltsausschuss des Bundestages über den Verkauf des 4,7 ha großen Dragonerareals ab, der geschlossene Kaufvertrag steht unter Vorbehalt, noch kann der Ausschuss ohne Verluste den Rücktritt vom Kauf beschließen, lediglich die Einwilligung zum Kaufvertrag muß verwehrt werden.

Schon jetzt ist der gemachte „Deal“ höchst spekulativ, der sich als „Investor“ generierende Berliner Projektentwickler Arne Piepgras hielt hierzu mit der Stattbad Wedding GmbH das höchste Gebot und ging mit Konzepten hausieren die nie verwirklicht werden. Sein Gebot wurde mit Abschluss des vorläufigen Kaufvertrags direkt an die „Dragonerhöfe“ weitergegeben, dahinter steckt ein international agierendes Investorenkonsortium.

Schon einmal wurde ein solcher Kaufvertrag zum Dragonerareal aufgehoben, es wäre also nicht das erste mal, dass die Entscheidung der BImA rückgängig gemacht wird, begründet wurde dies damals mit den Entwicklungsvorstellungen des Bezirks Kreuzberg. Auch jetzt gibt es diese anderen Planungsvorstellungen des Bezirks. Ein neuer Aufstellungsbeschluss der in der Festlegung eines neuen Bebauungsplans münden soll ist aktuell im Verfahren. Es kann angezweifelt werden, dass die Bundestagsabgeordneten ausreichend von der BImA über die veränderte Situation vor Ort aufgeklärt wurden. Der Aufstellungsbeschluss des Bezirks zeigt das die Interessen weit über den Erhalt des LPG-Biomarktes und ein paar bezahlbare Wohnungen als Feigenblatt hinausgehen.

Die Kreuzberger Mischung hat sich bereits am Abend des 23.03.2015 versammelt um zu zeigen was sie von den Plänen hält. Der Gemeindesaal der Christus-Kirche war voll, etwa 100 Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bei einem Nachbarschaftstreffen zum Dragonerareal mit Verweis auf die Entwicklungen im Kiez eindeutig gegen den Verkauf des Geländes positioniert.

Ist das Dragoner-Areal entbehrlich?

Als Vorraussetzung des Verkaufs ist durch die BImA festzustellen ob Liegenschaften zur Erfüllung von Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit benötigt werden, denn in diesem Falle besteht ein Veräußerungsverbot gem. § 63 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung. Im Falle des Dragoner-Areals ist diese Frage schlichtweg zu verneinen, diese Immobilie ist nicht entbehrlich.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks gründete im September 2014 als Reaktion auf den angespannten Wohnungsmarkt, besonders in Metropolenregionen, das sogenannte Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen in diesem streben die Bündnispartner unter anderem die Deckung des Wohnungsbedarfs durch Neubau an. Dies ist eine mehr als eindeutige Anzeige eines Liegenschaftsbedarfs durch die Bundesbauministerin. Zu dem verlangte sie Vorzugspreise für kommunale und genossenschaftliche Kaufinteressenten. (FAZ, 30.09.2014)

Zum Hintergrund: Der Bund unterstützt Maßnahmen zum sozialen Wohnungsbau mit derzeit 518,2 Millionen Euro im Jahr. In den letzten Jahren gab es nach Angaben des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung eine deutliche Verringerung der Sozialwohnungen. (SPD, 10.Juli 2014)

Wurde das Erwerbsinteresse des Landes ausreichend geprüft?

Bevor eine Liegenschaft auf dem freien Grundstücksmarkt angeboten wird, werden eventuelle Erwerbsabsichten des Landes oder der Belegenheitsgemeinde zur unmittelbaren Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben vorrangig berücksichtigt.“

Eine vorrangige Berücksichtigung des Landes und der Bezirke wurden im Fall des Dragoner-Areal nicht ausreichend geprüft. Das Berliner Abgeordnetenhaus sprach sich für den Verkauf an das Land und für den Abbruch des Höchstpreisverfahrens aus, betont wurde die Wohnungspolitische Bedeutung dieses zentralen Areals (Die Welt, 13.11.2014). Die Angebote der Wohnungsbaugesellschaften wurden abgelehnt. Mindestens zwei Wohnungsbaugesellschaften beteiligten sich am Bieterverfahren, waren hier jedoch den spekulativen Preisen erlegen.

Wo ist die Wertermittlung?

Ein Verkauf auf der Grundlage einer Wertermittlung findet regelmäßig dann statt, wenn vorrangige Erwerbsinteressen eines Landes oder einer Kommune zu berücksichtigen sind.“

Im Falle des Dragoner-Areal gab es keine Wertgutachten, die Ermittlung des vollen Verkehrswert bestand aus der Abfrage des Marktes, eine förmliche Wertermittlung kann aber auch nach den Vorschriften der Wertermittlungsverordnung und den dazu ergangenen Richtlinien ermittelt werden. Ein Verkauf auf der Grundlage einer Wertermittlung findet regelmäßig dann statt, wenn vorrangige Erwerbsinteressen eines Landes oder einer Kommune zu berücksichtigen sind.

Das Erwerbsinteresse des Landes wurde mehr als deutlich mitgeteilt, selbst im laufenden Höchstpreisverfahren noch, es drängt sich also die Frage auf: Warum wurde im Falle des Dragoner-Areal vom gängigen Verwertungsverfahren abgesehen?

Das Bündnis Stadt von Unten stellt fest:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben setzt sich über die eigenen Kriterien zur Verwertung hinweg um kurzfristige Spekulationsgewinne einzufahren. Sowohl die Bedürfnisse vor Ort als auch die Interessen des Landes Berlin werden dabei geflissentlich ignoriert.“

Zu guter letzt erlauben wir uns noch den Hinweis auf die laufende Ausstellung im Rathaus Kreubzerg unter dem Titel „Projekt X-Berg, kollektive Perspektiven.“. Die Ausstellung hat als einen Schwerpunkt die Auseinandersetzung mit dem Dragonerareal.

 

Mitmachen! // Kreatives Schreiben – Bundestagsabgeordnete

Am Mittwoch, den 25.03.2015 wird im Haushaltsausschuss des Bundestages über den Verkauf des sogenannten Dragonerareals abgestimmt. Machen Sie die Mitglieder des Haushaltsausschusses mit einem Brief, einer Email, einem Tweet oder einem Facebookeintrag darauf aufmerksam worüber abgestimmt wird.

So könnte Ihre Nachricht formuliert sein:

Sehr geehrtes Mitglied des Haushaltsausschusses im Bundestag,

am Mittwoch, den 25.03.2015 stimmen Sie über die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft in Berlin, Mehringdamm 20/28, Obentrautstraße 19/21 BMF-V 23/15 ab. Es soll für eine Summe von 36 Millionen Euro an den Projektentwickler Arne Piepgras verkauft werden.

Ich fordere Sie hiermit dringend auf gegen den Verkauf zu stimmen, weil:

  • Arne Piepgras lediglich als Zwischenhändler für dieses Projekt dient und bereits ausbezahlt wurde, vom eigentlichen Käufer, der EPG Global Property Invest, ein Investorenkonsortium um Werner Ebm
  • die höchstbietende Investmentgruppe bisher für Luxusimmobilien und schnelle Profitmaximierung steht
  • in den letzten Jahren in unserem Kiez etliche hochpreisige Großprojekte verwirklicht wurden und weitere in Planung sind
  • jeder neu entstehende, hochpreisige Wohnraum sich über den Mietspiegel negativ auf die Mietpreise der umliegenden Wohnungen auswirkt
  • es mit dieser hohen Kaufsumme nicht umsetzbar ist, dass die Bedürfnisse der KiezbewohnerInnen berücksichtigen werden, wie:
    • dringend benötigten und auch für Normalverdiener sowie Bezieher von Sozialleistungen bezahlbaren Wohnraum
    • kieznahes Gewerbe
    • kulturelle Freiräume

    Das aber ist es was wir in unserer Nachbarschaft brauchen!

Mit freundlichen Grüßen
XXX


Textbaustein als Download.

 

nachbarschaftsversammlung

Die Nachbarschaftsversammlung vom 23.03.2015

 

 

23.03.2015 Nachbarschafts-versammlung // 19 Uhr Gemeindesaal Wartenburgstr. 7

Der Verkauf des knapp 4,7 ha großen Dragoner Geländes hinter dem Finanzamt Kreuzberg wird immer konkreter, doch weder Senat noch Bezirk informieren darüber.

Wir wollen in einer Nachbarschaftsversammlung Fakten besprechen, Informationen austauschen und Vorstellungen zu einer kiezgerechten Gebietsentwicklung sowie Möglichkeiten der Einflussnahme diskutieren. Nur wenn wir uns gegenseitig über unsere Vorstellungen austauschen können wir effektiv zusammenarbeiten.

23.03.2015 19 Uhr Nachbarschaftsversammlung
Wartenburgstraße 7 Gemeindesaal der Christus-Kirche

Zur Veranstaltung laden die Stadtteilinitiative ‚Wem gehört Kreuzberg‘ und das Bündnis ‚Stadt von Unten‘ ein.

Einladung Nachbarschaftsversammlung

Ausstellung “Projekt X-berg, kollektive Perspektiven.” bis 26.03.2015

Die Ausstellung “Projekt X-berg, kollektive Perspektiven” ist bis zum 26.03.2015 im Foyer des Rathaus Kreuzberg (Yorckstraße 4) im 1. Obergeschoss zu besichtigen.

Geöffnet hat das Rathaus Montag bis Freitag 7:30 – 20 Uhr.

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