Initiativen zur Grundstücksverwaltung und Trägerschaft des sog. Dragonerareal

Am 06.11.2017 findet eine Informationsveranstaltung zum Stand der Übergabe des Dragonerareals an das Land Berlin statt, aus diesem Anlass haben Initiativen des Areals gemeinsame Forderungen zur Grundstückfrage gestellt, diese findet ihr hier veröffentlicht.

Gemeinsame Forderungen der Initiativen:

Nachbarschaftsinitiative Dragopolis, Zusammenschluss der Gewerbetreibenden, Initiative Stadt von Unten, Upstall Kreuzberg e.V., Kiezbündnis am Kreuzberg, Initiative Kreativhaus Kreuzberg, Initiative Geschichtsort

Zur Grundstücksverwaltung und Trägerschaft des sog. Dragonerareal

  1. In der aktuell weiterhin laufenden „Dialogphase“ des Beteiligungsverfahren dürfen keine Fakten geschaffen werden: keine endgültigen eigentumsrechtlichen Entscheidungen, keine Vorrechte für neue Zwischennutzer.
  2. Nach der Übereignung an das Land Berlin soll das Grundstück dauerhaft und unveräußerbar kommunales Eigentum bleiben. Privatisierungsmöglichkeiten werden systematisch ausgeschlossen. Aus diesem Grund wird bei zukünftigen TrägerInnen eine entsprechende WächterInnen- / Kontrollfunktion gegen Privatisierungsversuche eingeschrieben und rechtlich verankert.
  3. In der Entwicklung des Modells für das sog. Dragonerareal gibt es keine übereilte Festlegung auf eine oder bestimmte Wohnungsbaugesellschaften als Träger oder Entwicklerinnen des sog. Dragonerareal, die entsprechenden Auseinandersetzung und Ergebnisse des Beteilungsverfahren gehen vor.
  4. Das sog. Dragonerareal wird in Treuhänderschaft verwaltet, bis das endgültige Modell erarbeitet ist und die darauf basierenden Eigentumszuordnungen vorgenommen werden können. Der Treuhänder verfolgt keine eigenen Entwicklungsinteressen und stellt lediglich eine „Vorverwaltung“ dar, bis die letztendliche Verwaltungs- und Eigentumsstruktur im Beteilungsverfahren erarbeitet ist.
  5. Im Beteiligungsverfahren soll ein gemeinsames Gremium geschaffen werden, welches die Neuvermietung oder (Zwischen-)Nutzungen auf dem Areal steuert. Dieses besteht zum Beispiel aus VertreterInnen der Gewerbetreibenden, der beteiligten Initiativen und Nachbarschaft und des Bezirks und ist nicht nur auf eine Beiratsfunktion reduziert. Genaueres hierzu soll im Beteiligungsverfahren erarbeitet werden.
  6. Für alle temporären und zukünftigen Träger soll eine starke und echte demokratische Mitbestimmung in der Frage der Verwaltung und Strukturen für das sog. Dragonerareal grundlegend sein. Das Areal soll künftig kommunal und zugleich selbstverwaltet betrieben werden.
  7. Zur Frage der Mitbestimmung gehören explizit aber nicht abschließend Fragen nach Selbstverwaltung, die ernsthafte Auseinandersetzung mit innovativen/alternativen Betreibermodellen und Trägerschaften auf dem Areal, nach der Rolle der Kommune und wesentlich die Frage der Struktur kommunaler (Wohn-)RaumversorgerInnen. Über die Anwendung verschiedener Betreibermodelle und ihrer Verschränkung soll im Beteilungsverfahren entschieden werden. Grundsätzlich sollen Instrumente wie das Erbbaurecht auf den Prüfstand der Modellentwicklung.
  8. Wie in der Auftaktveranstaltung zum Sanierungsbiet bereits erklärt, gilt weiterhin der Schutz aller Gewerbetreibenden (neue Zwischennutzer wie die Parkraumbewirtschaftung ausgenommen).
  9. Das gemeinsame Ziel sind 100% dauerhaft bezahlbare Mieten für Wohnungen und Gewerbe. Wohnungen auf dem Areal sollen für Menschen bezahlbar sein, die Sozialleistungen beziehen (Orientierung an der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung für ALG II Empfänger*innen).

06.11.17, BVV-Saal des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg

 

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