Selbstverwaltet und Kommunal – Wiener Siedler*innen – Eigentum und Zugriff: Text

Genossenschaftliches oder staatliches Eigentum mit privater Bewirtschaftung und Nutzung und dazu eine gemeinsam bewirtschaftete Gemeinschaftsfläche. Die Siedler*innenhäuser sind Teil einzelner Genossenschaften, den “Siedlungen”. Die Bewohner*innen haben durch ihre bezahlten oder als Arbeitsleistung erbrachten Genossenschaftsanteile Anteil am Genossenschaftseigentum und damit auch am Haus, für dass sie ein vererbbares Wohnrecht besitzen. Die Grundstücke befinden sich jedoch meist städtischem Eigentum, welches die Genossenschaften im Erbbaurecht pachten. Jede Siedlung verfügt über ein gemeinschaftliches “Genossenschaftshaus”, während landwirtschaftliche Pazellen “privat” bewirtschaftet werden.