Selbstverwaltet und Kommunal – WBG Friedrichshain- Finanzierung:Text

Selbstbau mit staatlicher Bereitstellung von Bauland, Übernahme der Erschließung, zinslose Kredite. In der “Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften” von 1953 sichert der Staat (DDR) den Genossenschaften unentgeltliche Bereitstellung von Bauland (welches aber offiziell Staatseigentum blieb), Übernahme der Erschließungsarbeiten und zinslose Kredite in Höhe von bis zu 85% der Baukosten zu. Die Arbeiter selbst übernahmen Arbeitsleistungen am Bau und kauften Anteile (anfänglich meist mit pauschal 2.500 Mark) der Genossenschaft. Die heutigen Anteile belaufen sich auf zwei Pflichtanteile zu je 155€ und beispielsweise weiteren vier Anteilen für eine 1-Raum-Wohnung, demnach 620€.