Selbstverwaltet und Kommunal – Sargfabrik – Entscheidung:Text

Der “Verein für Integrative Lebensgestaltung” ist Grundeigentümer, Bauherr, Betreiber der Wohnanlage, Vermieter und verwaltet sich selbst. Die Vereinsmitglieder sind die NutzerInnen der Wohnungen, ihre Rechte und Pflichten sind in einem internen Vertrag geregelt, ähnlich einer Genossenschaft. Durch alle Bereiche zieht sich das hohe Engagement der Mitglieder. Auch das gemeinschaftliche Leben ist von diesen wichtigen unbezahlten Initiativen und Arbeitsgruppen geprägt. In den Mitgliederversammlungen (zweimal jährlich) werden wichtige Entscheidungen, wie über Statuten, Geschäftsordnung, Leitbild, Jahresarbeitsprogramm, Budget, Wohnungsvergabe, Benützungsordnungen, etc. getroffen. Der Vorstand setzt eine professionelle Geschäftsführung für die operative Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms und zur Leitung der einzelnen Geschäftsbereiche ein.