Laut Gesetz hat bereits das Wohnbauförderungsgesetz von 1993 zum Ziel “der Be-
völkerung des Landes Salzburg durch finanzielle Hilfen (Förderung) die Beschaffung von qualitativ gutem Wohnraum (…) zu ermöglichen.” Die Einrichtung eines milliardenschweren Sondervermögens zu diesem Zweck, welches sich noch dazu selbst finanzieren sollte, wurde allerdings erst 2005 beschlossen. Ohne vorheriges Begutachtungsverfahren und in der selben Parlamentssitzung in der dem Land Salzburg per Gesetz erlaubt wurde „Finanzgeschäfte durchzuführen, wenn diese Maßnahmen einen wirtschaftlichen Vorteil für das Land erwarten lassen“. Dass in den folgenden Jahren gerade das Vermögen des Wohnbaufonds für riskante Spekulationsgeschäfte des Landes verwendet wurde, wirft die Frage auf, welche Interessen und Ziele bei der Einrichtung des Fonds noch verfolgt wurden.