Während Neubau und Sanierung von Eigentumswohnungen nur für Österreicher (und Asylberechtigte) gefördert wird, spielt bei der Förderung von Mietwohnungen der Reisepass keine Rolle. Mit der Inanspruchnahme der Förderung tritt die Eigentümer*in der bestehenden oder neu gebauten Immobilie für 25 Jahre bestimmte Eigentumsrechte daran an das Land ab.
Bisher waren gewerbliche Bauträger von der Förderung ausgenommen, wodurch vor allem gemeinnütziger und privater Wohnungsbau gefördert wurde. Damit begünstigt der SWBF sowohl die Schaffung privaten und kommunalen Immobilieneigentums als auch die einkommensangepasste Vermietung dieser Immobilien.