Die ExRotaprint gGmbH besitzt ein 99-jähriges Erbbaurecht an dem Grundstück. Durch die Trennung von Boden und Gebäude ist der Weiterverkauf des Geländes ausgeschlossen. Erbaurechtsgeber sind die Stiftungen trias und Edith-Maryon, die ExRotaprint das Grundstück gegen Zahlungs eines jährlichen Erbbauzins für 99 Jahre überlassen. Die ExRotaprint gGmbH als Erbbaurechtsnehmer ist alleinverantwortlich für alle Aspekte der Projektentwicklung, der Konsolidierung der Gebäude, der Vermietung und der Finanzierung. Als gemeinnützige GmbH ist ExRotaprint verpflichtet, Überschüsse aus den Mieteinnahmen nur in die satzungsgemäßen Ziele, den Erhalt des Baudenkmals und die Förderung von Kunst und Kultur zu investieren.