Zur treuhänderischen Bewirtschaftung schließen GSE und Bezirksamt einen Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag auf Grundlage des GSE-Treuhandvertrages mit dem Land Berlin. Die Treugeber der GSE, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Senatsverwaltung für Finanzen, müssen dem Grundstückstreuhand – und Auflassungsvertrag zustimmen. Bei treuhänderischer Bewirtschaftung durch die GSE kann der kommunalpolitische Einfluss des Bezirks erhalten bleiben.