Selbstverwaltet und Kommunal – GSE – Eigentum:Text

“Die Beibehaltung der grundlegenden Rechte Berlins als Grundstückseigentümer, Weisungs-Berlins Befugnis, hat Aufsicht über Inhalte und Wirtschaftlichkeit des Treuhandvermögens. Die Sicherung der Rückauflassung der Treuhandgrundstücke an Berlin im Grundbuch. Jegliche Veräußerung der Grundstücke ist dem Treunehmer untersagt und ein uneingeschränktes Prüfungsrecht des Rechnungshofes von Berlin liegt vor. Die Übertragungen in das Treuhandvermögen bedürfen der Einwilligungen der Gremien der Bezirksämter Berlins, des Treugebers und der Senatsverwaltung für Finanzen.”