Privates Land in Siedler*innenhand:
Nach einer ersten Phase der “wilden Siedelei” auf besetzten Grundstücken, entstanden auf kommunal finanziertem Grund bis 1923 ca 3000 genossenschaftliche Siedlungen im Erbbaurecht. Mit Einführung der Wohnbausteuer ab 1923 förderte die Gemeinde Wien die Siedler*innenbewegung anfangs noch mit Baumaterialien und Grundstücken , legte ab 1924 jedoch ihr eigenes parallel laufendes Wohnungsprogramm auf. Hierbei umging sie die basisdemokratischen Entscheidungsstrukturen der Genossenschaften. Neben nun völlig veränderten Finanzierungsmöglichkeiten verfügte die Gemeinde auch über eine Architekturideologie, die immer größere Siedlungen und Wohnblocks forderte. Dabei wich die Selbstverwaltung in Siedlergenossenschaften der kommunalen Fremdverwaltung.