Selbstverwaltet und Kommunal – Kalkbreite – Eigentum:Text

Basis des Neubaus Kalkbreite ist der Baurechtsvertrag mit der Stadt Zürich. Er gibt der Genossenschaft bis zum Jahr 2070 das Bau- und Nutzungsrecht über das Kalkbreite-Areal; danach kann der Vertrag nochmals um 30 Jahre verlängert werden. Da das Baurecht belehnt werden kann, erhält die Genossenschaft zur Deckung der Investitions-kosten Hypotheken von Banken und anderen Finanzinstituten.

Der Komplex wirkt städtebaulich introvertiert – das Leben scheint sich ganz nach innen zu richten. Soll es eine abgeschlossene Einheit sein? Architektonisch äussert sich diese Frage durch die zweigeschossige Haupttreppe. Grenzen zwischen privat, halböffentlich und öffentlich sind bei dem Gebäude bewusst fliessend gehalten. Im Gegensatz zur räumlich durchaus vorhandenen Zugänglichkeit grenzt sich die Kalk-breite aber durch eher hochpreisige Gewerbeflächen, die eine bestimmte Gesellschaft ansprechen, leider ab.